Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit von Windenergieanlagen

Alle Windenergieanlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit alle 2 bis 4 Jahre ist Auflage der meisten Genehmigungsbescheide für Windkraftanlagen in Deutschland. Über eine Eurocode-Norm ist sie auch Bestandteil der Genehmigungen im europäischen Ausland.

Als Inspektionsstelle Typ C werden die Anforderungen an die WkP gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012 erfüllt.

Grundlage in Deutschland ist die Standsicherheitsrichtlinie des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Norm ist gültig für Türme und Antennenbauwerke, zu denen auch Windkraftanlagen zählen. In der Regel über die Landesbauordnungen eingeführt, sind die wiederkehrenden Prüfungen für Eigentümer und Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtend. Diese Norm regelt auch die Inhalte der Typenprüfung, die für die Zulassung und den Betrieb wichtig sind.

Was muss bei der wiederkehrenden Prüfung von Windenergieanlagen beachtet werden?

Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung legt der Hersteller Berechnungen und Zeichnungen vor, anhand derer geprüft wird, ob das Bauwerk unter kategorisierten Standortbedingungen für die Entwurfslebensdauer standsicher ist. Bei Windkraftanlagen beträgt die Entwurfslebensdauer meist 20 Jahre. Im Rahmen der WKP und während der Entwurfslebensdauer schreibt die DIBt Sichtprüfungen von geeigneten Sachverständigen vor, die das Tragwerk und die Sicherheitseinrichtungen überprüfen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden und der Eigentümer muss die Prüfbescheinigungen und / oder Berichte bei der Behörde (Bau- oder Gewerbeaufsicht) vorlegen.

Seit 2007 hat der Sachverständigen-Beirat des BWE Grundsätze formuliert, um die Qualität und den Umfang der Prüfung zu konkretisieren. Siehe auch: Grundsätze für die Wiederkehrende Prüfung_22_10_17 .doc (wind-energie.de). Es gelten darüber hinaus Mindestvorgaben zur Prüftiefe und Umfang sowie Anforderungen zur Eignung des Sachverständigen und der zu prüfenden Dokumente.

Leistungsumfang der wiederkehrenden Prüfung (WKP) von Windenergieanlagen

Die wiederkehrende Prüfung dient dazu, den aktuellen Zustand zu beurteilen, Schadenpotenziale zu erkennen und zu reduzieren. Die Beurteilung der Stand- und Betriebssicherheit der Windenergieanlage steht dabei im Fokus. Unser Sachverständigenbüro aus Wunstorf berücksichtigt sämtliche Faktoren, die im Rahmen einer sorgfältigen wiederkehrenden Prüfung beachtet werden müssen.

Um den sicheren Betrieb der Windenergieanlage zu gewährleisten, werden die Maschine und die Rotorblätter der WEA sowie die Sicherheitseinrichtungen und die Standsicherheit des Bauwerkes gründlich von uns geprüft. Als Mitglied des Sachverständigen-Beirates des BWE (Bundesverband WindEnergie e.V.) stellen wir neben dem Gutachten eine mit den Behörden abgestimmte Prüfbescheinigung aus. Durch unser Fachwissen können wir Ihnen technische Prüfungen auf höchstem Niveau anbieten. Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu erfahren!

Zum Seitenanfang