Reprojekt GmbH

Sachverständige

Wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit von Windenergieanlagen

Alle Windenergieanlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit alle 2 bis 4 Jahren ist Aufgabe eines bestellten Sachverständigen.

Als Inspektionsstelle Typ C werden die Anforderungen an die WKP gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012 erfüllt.

Grundlage in Deutschland ist die Standsicherheitsrichtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese Norm ist gültig für Türme und Antennenbauwerke, zu denen auch Windkraftanlagen zählen.

Was muss bei der wiederkehrenden Prüfung beachtet werden?

Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung legt der Hersteller Berechnungen und Zeichnungen vor, anhand derer geprüft wird, ob das Bauwerk unter kategorisierten Standortbedingungen für die Entwurfslebensdauer standsicher ist.

Seit 2007 hat der Sachverständigen-Beirat des BWE Grundsätze formuliert, um die Qualität und den Umfang der Prüfung zu konkretisieren.

Leistungsumfang der WKP

Die wiederkehrende Prüfung dient dazu, den aktuellen Zustand zu beurteilen, Schadenpotenziale zu erkennen und zu reduzieren. Die Beurteilung der Stand- und Betriebssicherheit der Windenergieanlage steht im Fokus.

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DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle Prüfung einer Windkraftanlage